Notbeleuchtung: Bedarf, Leuchtenzahl und Autonomiezeit

Schätzt aus Fluchtweglänge, Nutzung und Personenzahl die nötige Zahl an Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten.

Wie viele Notleuchten braucht dieser Fluchtweg?

Fluchtweg beschreiben
45 m
Jede Ecke, an der die nächste Kennzeichnung ausser Sicht gerät.
Ausgänge und Notausgänge auf diesem Weg.
Erste-Hilfe-Platz, Brandmelder, Elektroverteiler.
Mengenschätzung

Leuchten gesamt0Stück

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Rettungszeichenleuchten-
Sicherheitsleuchten Fluchtweg-
Zuschlag Treppen-
Zuschlag besondere Stellen-
Empfohlene Autonomiezeit-

Warum diese Frage nicht trivial ist

Notbeleuchtung wird oft als Nachtrag behandelt, dabei ergibt sie sich direkt aus der Gebäudegeometrie. Sobald ein Fluchtweg länger wird als der Blick reicht, oder sobald er um eine Ecke führt, braucht es an dieser Stelle eine Leuchte. Die Regel dahinter ist einfach: von jedem Punkt des Fluchtwegs aus muss die nächste Kennzeichnung erkennbar sein, auch wenn die allgemeine Beleuchtung ausgefallen ist.

Ein zweiter Punkt ist die Autonomiezeit. Batteriegepufferte Leuchten halten je nach Auslegung eine bis drei Stunden durch. Die Frage ist nicht, welcher Wert schöner klingt, sondern wie lange die Räumung des Gebäudes im ungünstigsten Fall dauert und wie lange danach noch Personen im Gebäude sind, etwa Einsatzkräfte. In Beherbergungsbetrieben mit schlafenden Gästen wird länger gerechnet als in einem Büro mit reinem Tagbetrieb.

Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht, ist nicht die Erstinstallation, sondern der Umbau danach. Wird eine Wand versetzt, ein Durchgang geschlossen oder eine Nutzung geändert, verschiebt sich der Fluchtweg, und die Leuchten hängen an der falschen Stelle. Das Werkzeug unten gibt eine erste Grössenordnung, mehr nicht: die verbindliche Planung folgt dem tatsächlichen Grundriss.

Wie gerechnet wird

  1. Rettungszeichenleuchten: eine je angefangene 20 m Fluchtweg, plus eine je Richtungswechsel, plus eine je Ausgang und Notausgang
  2. Sicherheitsleuchten auf dem Fluchtweg: eine je angefangene 15 m Fluchtweglänge
  3. Zuschlag Treppe: zwei zusätzliche Leuchten je Treppenlauf
  4. Zuschlag besondere Stellen: je eine zusätzliche Leuchte für Erste-Hilfe-Platz, Brandmelder und Elektroverteiler
  5. Empfehlung Autonomiezeit: Büro und Gewerbe im Tagbetrieb 1 h, Verkauf und Gastronomie 1 h, Beherbergung mit Nachtbetrieb 3 h, Versammlungsstätten 3 h

Häufige Fragen dazu

Was unterscheidet Sicherheitsbeleuchtung von Ersatzbeleuchtung?

Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass Menschen das Gebäude sicher verlassen können, sie markiert und beleuchtet den Fluchtweg. Ersatzbeleuchtung hat einen anderen Zweck: sie hält den Betrieb aufrecht, damit eine Tätigkeit fortgesetzt oder geordnet beendet werden kann.

Müssen Notleuchten regelmässig geprüft werden?

Ja, und das ist der Kern der Sache. Eine batteriegepufferte Leuchte, die im Ernstfall nicht anspringt, ist wertlos, egal wie sauber sie installiert wurde. Deshalb gehören Funktionsprüfung und Dokumentation zur Anlage dazu, entweder manuell oder über eine Anlage mit automatischem Test.

Was passiert nach einem Umbau?

Die Notbeleuchtung muss neu bewertet werden. Ein verlegter Fluchtweg braucht neue Leuchtenpositionen, und ein Piktogramm, das nach dem Umbau hinter einer Wand hängt, erfüllt seinen Zweck nicht mehr.

Ein Rechner ersetzt keine Besichtigung.

Das Ergebnis oben ist eine Grössenordnung für die eigene Planung. Verbindlich wird es erst, wenn jemand am Objekt gestanden hat. Die zugehörige Leistung ist Notbeleuchtungssysteme.

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