Blitzschutz-Bedarfscheck für Gebäude

Ordnet ein Gebäude nach Nutzung, Höhe, Lage und Brandlast in eine Dringlichkeitsstufe für Blitzschutz und Erdung ein.

Braucht dieses Gebäude eine Blitzschutzanlage?

Fünf Fragen zum Gebäude
Gebäudehöhe
In den Hanglagen des Burggrafenamts steht ein Gebäude oft freier, als es sich anfühlt.
Personen gleichzeitig im Gebäude
Einschätzung

Risikopunkte0von 17

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Nutzung-
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Warum diese Frage nicht trivial ist

Ob ein Gebäude eine Blitzschutzanlage braucht, ist keine Geschmacksfrage und in vielen Fällen auch keine freie Entscheidung des Eigentümers. Massgeblich ist eine Risikobetrachtung: wie wahrscheinlich ist ein Einschlag an diesem Standort, wie gross wird der Schaden, wenn er eintritt, und wie viele Menschen sind betroffen. Aus diesen drei Grössen ergibt sich, ob Schutz nötig ist und in welcher Klasse.

In den Hang- und Höhenlagen rund um Tisens, Nals und Vöran spielt die exponierte Lage eine grössere Rolle als im geschlossenen Talgrund. Ein freistehendes Gebäude auf einer Kuppe fängt statistisch mehr ab als dasselbe Gebäude zwischen höheren Nachbarbauten. Dazu kommt die Brandlast: Heu, Stroh und Holzlager in landwirtschaftlichen Gebäuden verschieben die Bewertung deutlich nach oben, weil aus einem Einschlag schneller ein Vollbrand wird.

Der Check unten bildet diese Logik vereinfacht ab. Er zählt Risikopunkte für Nutzung, Höhe, Lage, Brandlast und Personenzahl und sagt, ob das Gebäude eher unauffällig ist oder ob eine richtige Risikobewertung ansteht. Er liefert bewusst keine Schutzklasse und kein Prüfergebnis, denn das entsteht aus Messung und Berechnung am Objekt, nicht aus fünf Formularfeldern.

Wie gerechnet wird

  1. Punkte Nutzung: Wohnhaus 1, Gewerbe oder Büro 2, Landwirtschaft 3, Versammlungsstätte oder öffentliches Gebäude 4
  2. Punkte Höhe: bis 10 m 1, bis 20 m 2, über 20 m 3
  3. Punkte Lage: geschützt zwischen höheren Bauten 0, normale Bebauung 1, freistehend 2, exponierte Kuppe oder Hanglage 3
  4. Punkte Brandlast: gering 0, mittel 2, hoch wie Heu, Stroh oder Holzlager 4
  5. Punkte Personen: bis 10 gleichzeitig 0, bis 50 gleichzeitig 1, mehr als 50 gleichzeitig 3
  6. Summe 0 bis 4: geringe Dringlichkeit. 5 bis 8: Risikobewertung sinnvoll. 9 bis 12: Risikobewertung dringend. Ab 13: Schutz in der Regel unverzichtbar

Häufige Fragen dazu

Reicht eine Erdungsanlage ohne äusseren Blitzschutz?

Eine Erdungsanlage ist ohnehin nötig, sie leitet auch im normalen Betrieb Fehlerströme ab. Blitzschutz ist etwas anderes: dazu gehören Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung als System. Fehlt eines der drei Teile, funktioniert der Schutz im Ernstfall nicht.

Warum sind landwirtschaftliche Gebäude höher bewertet?

Wegen der Brandlast. Heu- und Strohlager brennen schnell und heiss, ein Einschlag führt dort häufiger zum Totalschaden als in einem Wohnhaus aus Beton und Ziegel. Deshalb bekommen solche Gebäude in der Praxis eine eigene Risikobewertung.

Wie oft muss eine bestehende Anlage geprüft werden?

Bestehende Anlagen verlieren mit der Zeit an Wirksamkeit, vor allem durch Korrosion an Erdungsleitern, die von aussen nicht sichtbar ist. Deshalb gehört zur Anlage eine wiederkehrende Messung mit Protokoll. Das genaue Intervall hängt an Nutzung und Schutzklasse.

Ein Rechner ersetzt keine Besichtigung.

Das Ergebnis oben ist eine Grössenordnung für die eigene Planung. Verbindlich wird es erst, wenn jemand am Objekt gestanden hat. Die zugehörige Leistung ist Blitzschutz- und Erdungsanlagen.

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